Kindheitserlebnisse in einem NS-Erziehungsheim
von Simone Liebster
„Heim ins Reich" hieß es im Jahre 1940 im Elsass. Dies bedeutete, dass alle national-sozialistischen Gesetze auch für das
Elsass angewandt wurden. Ein Jahr später, im September 1941 - ich war damals
11 Jahre alt - klingelte es an der Tür. Mutti und ich erwarteten Vater
von der Arbeit zurück. Als wir öffneten, standen Gestapobeamte
vor der Tür, die meine Mutter dann vier Stunden lang verhörten.
Beim Weggehen rief einer von ihnen: "Sie werden Ihren Mann nie wiedersehen.
Ihnen und ihrer Tochter wird es genauso ergehe wie ihm."
Vater war an jenem Morgen - es war der 4. September 41 - festgenommen
worden. Das Monatsgehalt, das er in der Tasche hatte, wurde beschlagnahmt,
das Bankkonto aufgelöst, und meiner Mutter wurde die Arbeitserlaubnis
verweigert. Das Motto der SS lautete: "Kein Lebensunterhalt für dieses
Ungeziefer."
In dieser Zeit nahm der Druck auf dem Gymnasium weiter zu. Wenn
der Lehrer den Klassenraum betrat, mussten alle 58 Schüler aufstehen
und mit ausgestrecktem Arm: ´Heil Hitler!´ sagen. Kam der Priester,
so sagte er: ´Heil Hitler! Gesegnet ist der, der im Namen des Herrn
kommt.´ Die Schüler antworteten dann mit: Heil Hitler!´
Ich weigerte mich, den Deutschen Gruß zu sagen. Es gab eine Verwarnung, dass
ich die Schule verlassen müsse, wenn innerhalb einer Woche
keine Änderung zu sehen sei. Schließlich kam der Tag, an dem
ich meine Entscheidung vor der Klasse bekannt geben musste. Der Direktor
gab mir fünf Minuten Zeit, entweder den Deutschen Gruß zu erwidern
oder die Schule zu verlassen. Noch heute weiß ich, wie mir zumute
war: Der Kopf war schwer, die Beine wollten ihren Dienst verweigern, mein
Herz raste, doch ich blieb standhaft und wurde dann zurück auf die
Volksschule geschickt. Ich durfte aber niemand sagen, warum ich das
Gymnasium verlassen musste. Man wollte den Eindruck erwecken, ich
sei eine Unruhestifterin und Diebin und deshalb des Gymnasiums verwiesen
worden.
Auch in der Volkschule war ich starkem physischem und psychischem
Druck ausgesetzt. Einmal wurde ich ohnmächtig geschlagen, man untersagte
sogar unserem Hausarzt, mir zu helfen. Ich wurde vom Gestapo-Psychiater
über eine Stunde verhört, worauf man mich dann vor das Jugendgericht
brachte. Dort stellte man mir eine Einweisung in eine Erziehungsanstalt
mit anschließender Überführung ins Konzentrationslager
in Aussicht, wenn ich an meiner Überzeugung festhalten würde.
"Droht charakterlich zu verwahrlosen, ist eine Gefahr für ihre Altersgenossen",
so lautete das Urteil des Gerichts.
So wurde ich dann als Zwölfjährige in die "Wessenbergische
Erziehungsanstalt Konstanz" eingewiesen. Dort begann ein neues Leben. Sofort
nach der Ankunft nahm man mir die Schuhe weg, da alle 35 Kinder von Ostern
bis zum Herbst barfuss laufen mussten. Sechs Kinder waren älter
als 12 Jahre und mussten sämtliche Wäsche waschen, flicken,
nähen sowie die gesamte Gartenarbeit verrichten. Der Tag begann morgens
um 5.30 Uhr als erstes mit Hausputz. Das darauf folgende Morgenessen war
ein Teller Suppe um acht Uhr. Morgens war Schulunterricht in der Anstalt,
nachmittags wurde genäht und schwere Gartenarbeit verrichtet. Bei
allen Arbeiten galt ein absolutes Sprechverbot. Zweimal im Jahr konnten
wir baden, einmal im Jahr unser Haar waschen. Zeit zum Spielen gab es nicht.
Strafen gab es in Form von Schlägen und Nahrungsentzug.
Wurde ein Zögling beim Sprechen erwischt, dann wurde ihm mit einem
elastischen Stock mit aller Kraft auf die Finger geschlagen. Danach musste das Kind beim Abendessen aufstehen und laut sagen: „Dankeschön, ich
darf nicht essen, denn ich bin gestraft." Das konnte mehrmals hintereinander
bis zu siebenmal gehen – 7 mal Schläge / 7 mal ohne Nachtessen.
Als Alternative konnte man auch für ein bis drei Tage eingesperrt
werden. Um bei den Erziehern gut angesehen zu sein, haben sich die Zöglinge
mitunter gegenseitig verraten und mit Schadenfreude zugesehen, wie die
Bestrafung vor sich ging.
Einige Monate später erfuhr ich, dass meine Mutter ins KZ
gekommen war. Erst nach Kriegsende haben wir uns wiedergefunden. Als meine
Mutter mich im Erziehungsheim abholte, habe ich sie nicht erkannt; sie
war vom Hunger ausgezehrt, krank, ihr Gesicht durch einen Luftangriff verletzt,
ihre Stimme kaum hörbar. Erst als sie beim Richter die gesetzliche
Erlaubnis erhielt, mich mitzunehmen, dämmerte es mir, dass sie
meine Mutter war.
Wir fanden unsere Wohnung wieder und begannen sie einzurichten. Im
Mai 45 kam auch Vater zurück, gekennzeichnet durch KZ-Aufenthalte
in Dachau, Mauthausen und Ebensee. Aber auch er hatte überlebt und
war wieder zuhause.
Quelle:
Regionaler Informationsdienst der Zeugen Jehovas in Bremen;
Pressemappe zur Ausstellung "Standhaft trotz Verfolgung", 1997, 1999
Literaturhinweise:
Simone Liebster
"Allein vor dem Löwen" (2003)
Ein kleines Mädchen widersteht dem NS-Regime
Graffard, Sylvie - Tristan, Léo,
Die Bibelforscher und
der Nationalsozialismus (1933-1945). Die Vergessenen der Geschichte,
Editions Tirésias, Paris, 1998, Seite 145, 146,192-197;
Presseinformation zum Video "Standhaft trotz Verfolgung - Jehovas
Zeugen unter dem NS-Regime", vom 6. November 1996,
Hrsg.: Informationsdienst der Zeugen Jehovas, Selters.
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